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Anpassung der Größenklassen im Unternehmensgesetzbuch

Im Unternehmensgesetzbuch (UGB) werden Kapitalgesellschaften anhand der drei Größenkriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse sowie Mitarbeiterzahl in Kleinstkapitalgesellschaften, Kleine, Mittelgroße und Große Kapitalgesellschaften eingeteilt. Durch einen delegierten Rechtsakt der EU-Kommission werden ab dem 1.1.2024 die beiden Größenkriterien Bilanzsumme und Umsatzerlöse um jeweils 25 % angehoben. Dies soll für viele Unternehmen eine Reduktion der Prüfungs- und Berichtspflichten bewirken. 

Voraussichtliche Schwellenwerte

Die Richtlinie der EU-Kommission räumt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung der Anpassung der Schwellenwerte eine Bandbreite ein. Ausgehend von den bisherigen Schwellenwerten des § 221 UGB führt die von der EU-Kommission festgelegte Erhöhung um 25 % zu einer Anpassung der Größenklassen im voraussichtlich nachfolgenden Ausmaß: 

 

Bilanzsumme bisher

Bilanzsumme NEU

Umsatzerlöse bisher

Umsatzerlöse NEU

Kleinstkapital-
gesellschaft

bis 350.000

bis 450.000

bis 700.000

bis 900.000

Kleine Kapitalgesellschaft

0,35 - 5 Mio.

0,45 -6,25 Mio.

0,7 -10 Mio.

0,9 – 12,5 Mio.

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

5 – 20 Mio.

6,25 – 25 Mio.

10 – 40 Mio.

12,5 – 50 Mio.

Große Kapitalgesellschaft

über 20 Mio.

über 25 Mio.

über 40 Mio.

über 50 Mio.

 Beträge in Euro

Anwendbarkeit

Die neuen Schwellenwerte sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1.1.2024 beginnen. Den Mitgliedstaaten wird seitens der EU allerdings das Wahlrecht eingeräumt, die neuen Schwellenwerte bereits für Geschäftsjahre ab dem 1.1.2023 anzuwenden. 

Maßgeblich für die Einstufung in die jeweilige Größenklasse ist die Einordnung des Unternehmens in den beiden vorangegangenen Jahren. Die finale Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen des österreichischen UGB hat durch das Bundesministerium für Justiz zu erfolgen und ist aktuell noch ausständig.

 

Bildquellenangabe: Scott Graham auf Unsplash

Erscheinungsdatum:

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