Energiekostenpauschale 2023 für Kleinunternehmen
Ab sofort kann eine Energiekostenpauschale für das Jahr 2023 für kleine Unternehmen beantragt werden.
Eckdaten im Überblick
• Welche Unternehmen haben Anspruch?
Kleinunternehmen in Österreich mit einem Jahresumsatz zwischen € 10.000 und € 400.000.
• Wer ist zur Durchführung der Antragstellung berechtigt?
Eine Antragstellung ist nur vom Unternehmer selbst möglich.
• Wo wird der Antrag gestellt?
Über das Online-Portal www.energiekostenpauschale.at.
• Frist der Antragstellung
Bis 08. August 2024, 12:00 Uhr
• Förderhöhe
Zwischen € 167,50 und € 2.685, abhängig von der Branche und dem Umsatz des Unternehmens.
• Nachweise
Keine Dokumente, Belege oder sonstige Nachweise erforderlich.
Kriterien zur Antragstellung
- Unternehmenssitz: Das Unternehmen muss seinen Sitz in Österreich haben.
- Umsatzgrenze: Der Jahresumsatz des Unternehmens muss zwischen € 10.000 und € 400.000 liegen.
- Branchenzuordnung: Das Unternehmen muss eine entsprechende Branchenzuordnung (ÖNACE-Code) haben.
Bei Fragen steht Ihnen die Service-Hotline zur Energiekostenpauschale unter +43 720 343 665 128 zur Verfügung.
Stand: 24.06.2024
Bildquelle: RainerSturm/pixelio.de
Erscheinungsdatum:
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