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Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025

Werte für 2025 - GSVG und ASVG

 

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG) 


Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder

 

KRANKENVERSICHERUNG

PENSIONSVERSICHERUNG

Beitragssatz

6,80 %

18,50 %

Mindestbeitragsgrundlage

€     551,10 / Monat

€  6.613,20 / Jahr

Höchstbeitragsgrundlage

€    7.525,00 / Monat

 € 90.300,00 / Jahr

 Unfallversicherung € 144,84 /Jahr bzw. € 12,07/Monat

 

 

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

 

 Geringfügigkeitsgrenze monatlich  

 € 551,10

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe  

€ 826,65 

Höchstbeitragsgrundlage

täglich

monatlich

jährlich für Sonderzahlungen

 

€      215,00

€   6.450,00

€ 12.900,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung

€ 7.525,00

 

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

 

Bildquellenangabe: Nick Hillier auf Unsplash

Erscheinungsdatum:

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