Voraussichtliche Sozialversicherungswerte für 2025
Werte für 2025 - GSVG und ASVG
Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder |
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KRANKENVERSICHERUNG |
PENSIONSVERSICHERUNG |
Beitragssatz |
6,80 % |
18,50 % |
Mindestbeitragsgrundlage |
€ 551,10 / Monat € 6.613,20 / Jahr |
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Höchstbeitragsgrundlage |
€ 7.525,00 / Monat € 90.300,00 / Jahr |
Unfallversicherung € 144,84 /Jahr bzw. € 12,07/Monat
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 551,10 |
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe |
€ 826,65 |
Höchstbeitragsgrundlage täglich monatlich jährlich für Sonderzahlungen |
€ 215,00 € 6.450,00 € 12.900,00 |
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung |
€ 7.525,00 |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Bildquellenangabe: Nick Hillier auf Unsplash
Erscheinungsdatum:
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