Sachbezugswerteverordnung
Aktuelle Änderungen
In unserer TIPPS kompakt - Ausgabe 05/2023 haben wir über die Sachbezugswerte informiert.
Folgende Änderungen sind gerade in Begutachtung, werden aber voraussichtlich mit 01.01.2023 noch rückwirkend in Kraft gesetzt:
Änderung der Sachbezugswerteverordnung: Kostenersatz für das Aufladen von Firmen-E-Fahrzeugen
Lädt der Dienstnehmer sein Firmen-E-Fahrzeug zu Hause oder an einer anderen nicht öffentlichen Ladestation, so stand bisher nur ein Kostenersatz zu, wenn die Wallbox die Zuordnung von Lademenge zu E-Fahrzeug sichergestellt hat. Nun wird ein Kostenersatz auch dann möglich sein, wenn entweder das E-Fahrzeug die Aufzeichnung von Ladeort und Lademenge vornimmt, eigene Apps diese Zuordnung herstellen bzw. mittels Chip bzw. RFID-Karte sichergestellt ist, dass nur dieses Fahrzeug getankt wurde.
Leasing einer dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Wallbox
Ein Dienstgeber kann dem Dienstnehmer einen Zuschuss (max. € 2.000,--) bei Anschaffung einer Wallbox gewähren. Auch bei einer geleasten Wallbox kommt es nur dann zu einem Vorteil aus dem Dienstverhältnis, wenn die Anschaffungskosten laut Leasingvertrag den Betrag von € 2.000,-- übersteigen.
Stand: 12/2023
Bildquellenangabe: Titelbild LV TIPPS
Erscheinungsdatum:
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