GSVG-Sozialversicherung für 2023
Voraussichtliche Werte
Höchst- und Mindestbeitragsgrundlage sowie Beitragssatz für 2023.
Krankenversicherung und Pensionsversicherung für Kammermitglieder |
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Krankenversicherung |
Pensionsversicherung |
Beitragssatz |
6,80 % |
18,50 % |
Mindestbeitragsgrundlage |
€ 500,91 / Monat € 6.010,92 / Jahr |
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Höchstbeitragsgrundlage |
€ 6.825,00 / Monat € 81.900,00 / Jahr |
Unfallversicherung |
€ 10,97 / Monat € 131,64 / Jahr |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 11/2022
Bildquellenangabe: S. Hofschlaeger / pixelio.de
Erscheinungsdatum:
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