Energiekostenzuschuss II
Abrechnung 2. Halbjahr 2023
Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort wichtige Unterlagen und Informationen für die Förderungsperiode 2 zum Energiekostenzuschuss II zu Verfügung stehen.
Die wesentlichen Eckpunkte sind:
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Antragsberechtigung
Nur Unternehmen, die bereits für das 1. Halbjahr einen Antrag gestellt haben, sind förderberechtigt.
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Zugang zu Informationen
Alle notwendigen Dokumente, einschließlich Berechnungshilfen und Anleitungen, finden Sie im Download-Bereich der AWS-Webseite unter folgendem Link https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/
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Wichtige Antragsunterlagen
Für die Antragstellung ist wieder ein Feststellungsbericht notwendig, der von einem Steuerberater bestätigt werden muss. Bitte beachten Sie hierzu die Fristen für die Einreichung Ihres Antrags.
Quelle: www.aws.at
Stand: 22.04.2024
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
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