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Für Klienten

Energiekostenzuschuss II

Abrechnung 2. Halbjahr 2023

Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab sofort wichtige Unterlagen und Informationen für die Förderungsperiode 2 zum Energiekostenzuschuss II zu Verfügung stehen.

Die wesentlichen Eckpunkte sind:

  • Antragsberechtigung

Nur Unternehmen, die bereits für das 1. Halbjahr einen Antrag gestellt haben, sind förderberechtigt.

  • Zugang zu Informationen

Alle notwendigen Dokumente, einschließlich Berechnungshilfen und Anleitungen, finden Sie im Download-Bereich der AWS-Webseite unter folgendem Link https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/

  • Wichtige Antragsunterlagen

Für die Antragstellung ist wieder ein Feststellungsbericht notwendig, der von einem Steuerberater bestätigt werden muss. Bitte beachten Sie hierzu die Fristen für die Einreichung Ihres Antrags.

 

Quelle: www.aws.at

Stand: 22.04.2024

 

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir sind eine renommierte Kanzlei für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Wels, Thalheim (Traunviertel), Bad Schallerbach und Salzburg. Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

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