Energiekostenzuschuss II
Start der Voranmeldung
Ab sofort haben Unternehmen die 2023 von Energiemehrkosten betroffen sind wieder die Möglichkeit, sich für den Energiekostenzuschuss II voranzumelden.
Die VORANMELDUNG muss bis zum 02.11.2023über den Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) gestellt werden. |
Der ANTRAGSTART zum Energiekostenzuschuss II ist für 09.11.2023 angesetzt und eine Voranmeldung ist unbedingt erforderlich.
Beachten Sie Folgendes:
- „first come, first served“- Prinzip
- Richtige E-Mail-Adresse
- Die Antragsmöglichkeit ist mit der bei der Voranmeldung angegebenen E-Mail-Adresse verknüpft. Eine Änderung der E-Mail-Adresse ist im Nachhinein nicht mehr möglich!
- Förderbare Mehrkosten sind u.a. Strom, Erdgas, Treibstoff, Heizöl, Hackschnitzel, Pellets
Weitere Informationen finden Sie unter Medieninfo BMAW 17.10.2023.
Es besteht weiters die Möglichkeit eines Pauschalfördermodells für Kleinst-und Kleinunternehmen. Diese Förderhöhe liegt bei € 2.475,00. Nähere Details dazu finden sie auf www.energiekostenpauschale.at
Diese Informationen sind am Stand 17.10.2023 und können sich kurzfristig ändern, da die Förderungsrichtlinie noch nicht vorliegt. Details sowie einen Fragenkatalog finden sie auf der Website der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) – www.aws.at
Stand: 17.10.2023
Quelle: AWS Austria Wirtschaftsservice
Erscheinungsdatum:
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