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Digital ist nicht genug!

Aufbewahrungspflichten für Belege

Sie kennen die grundsätzlichen Aufbewahrungspflichten für Belege in Papierform?

  • 7 Jahre für Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen
  • 22 Jahre gelten für Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken
  • 10 Jahre für Unterlagen der Covid-Unterstützungen

Sie haben Ihre Belege in digitaler bzw. gescannter Form auf einem Server gespeichert und gesichert? Das alleine ist leider zu wenig. Einscannen und Abspeichern auf einer Festplatte, einem USB-Stick oder einem Server ist nicht ausreichend. Der Grund dafür ist, dass jedes Dokument verändert, gelöscht oder auch im Nachhinein bearbeitet werden könnte.

Im Falle einer nachweislichen Widrigkeit, droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.

 Für eine revisionssichere Archivierung sind nämlich nur folgende Lösungen zulässig:

  • Sie verwenden dafür einmalig beschreibbare Datenträger (WORM).
  • Ihre Archivierungssoftware ist festplattenbasiert.
  • Sie nutzen eine revisionssichere Cloud-Archivierung.

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie einfach unsere Beraterteams!

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir sind eine renommierte Kanzlei für Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung in Wels, Thalheim (Traunviertel), Bad Schallerbach und Salzburg. Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

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